Grundzulage: Die Grundzulage erhält jeder, der einen Riester-Vertrag abschließt und den Mindestbeitrag entrichtet. Da die Höhe der Grundzulage von 154 € pro Jahr einkommensunabhängig ist, erhalten Geringverdiener so eine hohe prozentuale Förderung. Kinderzulage: Zusätzlich zur Grundzulage erhält ein Elternteil eine jährliche Riester-Kinderzulage. Sie beträgt 185 € bzw. sogar 300 € für alle ab 2008 geborenen Kinder für die man Kindergeld bezieht. Gerade Alleinerziehende und Familien erhalten durch die Riester-Rente eine sehr hohe attraktive Förderung, die in Einzelfällen sogar über 50% der eingezahlten Beiträge ausmachen. Zusätzliche Steuererstattung: Der dritte Baustein der Förderung sorgt dafür, dass die Riester-Rente zusätzlich an Attraktivität gewinnt je höher das Einkommen ist, denn 100% der Beiträge (bis zu 2.100 € jährlich), die in eine Riester-Rente fließen, können – nach Verrechnung mit den erhaltenen Grund- und Kinderzulagen – steuerlich geltend gemacht werden. Als Faustregel gilt daher: Die prozentuale Förderquote der Riester-Rente ist immer mindestens so hoch wie Ihr persönlicher Steuersatz. Liegt Ihr Steuersatz bei 30%, erhalten Sie durch die Riester-Rente mindestens eine Förderung von 30%, die durch eventuelle Kinderzulagen noch höher ausfallen kann.
Das ist doch mal was, oder?